{"id":22,"date":"2020-11-07T20:39:57","date_gmt":"2020-11-07T19:39:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fauna-kosmetik.at\/wpfauna\/?page_id=22"},"modified":"2020-11-24T11:40:43","modified_gmt":"2020-11-24T10:40:43","slug":"tierversuche-und-kosmetik","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fauna-kosmetik.at\/wpfauna\/tierversuche-und-kosmetik\/","title":{"rendered":"Wissenswertes zum Thema tierversuchsfreie Kosmetik"},"content":{"rendered":"<h1>Wissenswertes zum Thema tierversuchsfreie Kosmetik<\/h1>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-98\" src=\"https:\/\/www.fauna-kosmetik.at\/wpfauna\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/kaninchen.jpg\" alt=\"\" width=\"250\" height=\"170\" \/><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Auch Seifen , Shampoos und Zahnpasten sind kosmetische Mittel! Um es gleich vorwegzunehmen: die Verwendung von kosmetischen Mitteln ist nicht nur Frauensache. Das Thema Kosmetik und Tierversuche geht uns allen etwas an. Denn unter dem Begriff kosmetische Mitteln fallen nicht nur die sog. Dekorativkosmetika wie z.B. Lippenstifte und Nagellacke, sondern auch Mitteln, die wir alle t\u00e4glich zur K\u00f6rperpflege verwenden: Zahnpasten, Seifen, Shampoos, Rasierwasser, Duschb\u00e4der, Deodorants, Cremen, Mundw\u00e4sser. Aber auch Fu\u00dfpuder, Haarf\u00e4rbemittel, Haarsprays, Sonnenschuztmittel, Parf\u00fcms und viele andere Artikeln mehr werden gesetzlich unter dem Begriff kosmetische Mittel geregelt. Kosmetische Mittel sollen die menschliche Gesundheit nicht gef\u00e4hrden.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Bevor ein kosmetisches Mittel, das eine neue entwickelte Substanz enth\u00e4lt (z.B. einen neuen Farbstoff in einem Haarf\u00e4rbemittel), in den Verkehr gebracht werden kann &#8211; muss laut Gesetzgeber die Sicherheit des Erzeugnisses f\u00fcr die \u00f6ffentliche bzw. menschliche Gesundheit bewertet werden.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Und ob nun Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen eines kosmetischen Mittels f\u00fcr den Menschen sicher sind, wird mittels toxikologischer (toxisch=sch\u00e4digend\/giftig) Tierversuche festgestellt.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Die Tierversuchsergebnisse sch\u00fctzen nicht unsere Gesundheit, sondern den Hersteller vor Regressanspr\u00fcchen. Aber wenn dem Gesetzgeber unsere Gesundheit so sehr am Herzen liegt, warum d\u00fcrfen dann trotzdem Substanzen, die im Tierversuch eine sch\u00e4digende Wirkung gezeitigt haben, f\u00fcr Kosmetika verwendet werden??? In dem empfehlenwerten Buch &#8220;\u00d6ko-Test. Ratgeber Kosmetik&#8221;, hrsg. von R\u00fcdiger Dammann, rororo Sachbuch 9750, findet man eine genaue Beschreibung von \u00fcber 1900 kosmetischen Substanzen, viele davon mit Nebenwirkungen von allergisierend bis krebsverd\u00e4chtig. Der Tierversuch dient lediglich dem Schutze und der Sicherheit des Herstellers. Im Falle einer Klage durch eine durch ein kosmetisches Mittel gesch\u00e4digte Person, kann er sich auf die durchgef\u00fchrten Tierversuche nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft berufen, und sich somit den Haftungsanspr\u00fcchen entziehen.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Folgende Tierversuchstests werden eingesetzt:<\/b><br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Akuter oraler\/inhaltiver\/dermaler Toxizit\u00e4tstest<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Bei diesem Test wird die Giftigkeit einer Substanz bei einmaliger Verabreichung festgestellt. Den Versuchstieren wird \u00fcber den Nahrungsweg als Futterbeimischung, aber auch durch Schlundsonden, bzw. durch Einatmung, bzw. \u00fcber die Haut &#8211; gespritzt in Muskeln, Venen oder in die Bauchh\u00f6hle -die Substanz verabreicht. Hierzu wird die LD50 (letalie Dosis) bestimmt, die Dosis der verabreichten Substanz, an der 50% der Versuchstiere sterben. Die Vergiftungserscheinungen wie Muskelzittern, Kr\u00e4mpfe, L\u00e4hmungen, starker Speichelfluss, Durchfall, Besinnungslosigkeit etc. werden registriert, um schlie\u00dflich an den toten Tieren die St\u00e4rke der Sch\u00e4digungen festzustellen. Dieser heftig umstrittene Test, vor allem auch aufgrund der unvorstellbaren Qualen der Versuchstiere, kann leicht abgewandelt durchgef\u00fchrt werden, indem z.B. die Tiere schon kurz bevor sie an den Vergiftungen sterben, get\u00f6tet werden.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Der Hautreizungstest<\/b><br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-100\" src=\"https:\/\/www.fauna-kosmetik.at\/wpfauna\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/meerschweinchen_peta_maxi.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"133\" \/><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Hier wird die hautsch\u00e4digende Wirkung einer Substanz \u00fcberpr\u00fcft. Auf die geschorenen, oft aufgeritzten, K\u00f6rperstellen der Versuchstieren wird die zu pr\u00fcfende Substanz aufgetragen und die Reaktionen wie R\u00f6tungen, Entz\u00fcndungen etc. registriert.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Der Schleimhautvertr\u00e4glichkeitstest<\/b><br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-101\" src=\"https:\/\/www.fauna-kosmetik.at\/wpfauna\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/kaninchen_im_draize_test_ma.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"133\" \/><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Nach dem Erfinder auch Draize-Test genannt. Es wird die Schleimhautvertr\u00e4glichkeit gepr\u00fcft, indem den in Gestellen fixierten Kaninchen die Substanz ins Auge getr\u00e4ufelt wird. Auftretende Reizungen, Ver\u00e4tzungen bis hin zur v\u00f6lligen Zerst\u00f6rung des Auges werden registriert. Ersatztests &#8211; wie z.B. am H\u00fchnerei &#8211; sind vom Gesetzgeber nicht als tierversuchsfreie Methode anerkannt.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Photoirritationstest<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Ist eine besondere Form der Hautvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung. Es sollen hautsch\u00e4digende Eigenschaften von \u00e4u\u00dferlich aufgetragenen Substanzen erkannt werden, deren giftige bzw. sch\u00e4digende Wirkung erst unter dem Einfluss von Licht und Sonne entsteht. Die Tiere werden mit den Substanzen vorbehandelt, ultraviolettem Licht ausgesucht und dann auf Hautsch\u00e4digungen untersucht.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Teratogenit\u00e4ts-Test<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Die Substanz wird auf ihr teratogenes Potential \u00fcberpr\u00fcft, d.h. es wird festgestellt, inwieweit k\u00f6rperliche Missbldungen w\u00e4hrend der Embryonalentwicklung im Mutterleib erzeugt werden. Tr\u00e4chtigen Weibchen wird w\u00e4hrend der gesamten Embryonalentwicklung die Substanz verabreicht, dann get\u00f6tet und auf Missbildungen untersucht. Sind solche vorhanden, werden weitere Untersuchungen durchgef\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Aquatische Toxizit\u00e4t<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Es wird gepr\u00fcft, inwieweit Gew\u00e4sser\u00f6kosysteme gef\u00e4hrdet werden. Die t\u00f6dliche Wirkung von mehrfachen Konzentrationen der Substanz wird an Fischen untersucht.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Des weiteren gibt es noch die Tests auf:<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">&#8211; allergische Reaktionen<br \/>\n&#8211; chronische\/subchronische Toxizit\u00e4t<br \/>\n&#8211; krebserregende Wirkung<br \/>\n&#8211; erbgutver\u00e4ndernde Wirkung<br \/>\n&#8211; die Resorption (Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz).<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Welche Tiere werden gequ\u00e4lt und get\u00f6tet?<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Bei all diesen Tests werden vorrangig Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, M\u00e4use, und die speziell in Labors gez\u00fcchteten Nacktm\u00e4use, verwendet.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Wieviele Tiere werden in \u00d6sterreich f\u00fcr Kosmetika gequ\u00e4lt und get\u00f6tet?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">In \u00d6sterreich sind Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika verboten. Dies gilt sowohl f\u00fcr das kosmetische Endprodukt als auch f\u00fcr dessen Bestandteile. (Anl\u00e4sslich der Novellierung des Tieversuchsgesetzes 1999 wurde der \u00a7 3 Abs. 5, der Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika grunds\u00e4tzlich untersagt, eingef\u00fcgt (BGBl. Nr. 501\/1989 i.d.F. BGBl. Nr. 169\/1999, ausgegeben am 19.8.1999). Demgem\u00e4\u00df wurde laut offizieller Tierversuchsstatistik in \u00d6sterreich seit dem Jahr 1999 auch kein einziges Tier mehr f\u00fcr die Testung von Kosmetika missbraucht.<br \/>\nHinsichtlich des Handels von tierversuchsgetesteten Kosmetika gilt:<br \/>\nAm 11. Juli 2000 wurde das 62. Bundesgesetz \u00fcber das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch \u00fcberpr\u00fcft worden sind, ver\u00f6ffentlicht. Am 21. September 2000 wurde die 312. Verordnung des BM f\u00fcr soziale Sicherheit und Generationen, mit der der Zeitpunkt f\u00fcr das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch \u00fcberpr\u00fcft worden sind, verschoben wird &#8211; n\u00e4mlich auf den 30. Juni 2002 -, ver\u00f6ffentlicht.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Seitens der EU gibt es keine verl\u00e4\u00dfliche, aussagekr\u00e4ftige Zahl, da es keine einheitliche Erfassung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten gibt und manche \u00fcberhaupt keine Statistik abliefern. Es werden Zahlen von 30.000 bis 100.000 &#8220;verbrauchten&#8221; Tieren pro Jahr kolportiert.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Die Anerkennung von Ersatztests<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Bislang hat die EU-Kommission drei in vitro Alternativtestmethoden anerkannt, n\u00e4mlich einen Test zur Phototoxizit\u00e4t und zwei zur \u00c4tzwirkung auf der Haut. Weiters wird seitens der EU festgehalten, dass es Fortschritte bei der Entwicklung von Alternativen hinsichtlich der Resorption, Augenreizung und Hautreizung gibt. Kein gesetzliches Verbot von Tierversuchen in Aussicht. Mit 1. J\u00e4nner 1998 h\u00e4tten laut EU-Richtlinie Tierversuche f\u00fcr das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel verboten werden sollen. Doch mit einer neuen Richtlinie vom 17. April 1997 wurde dieses Verbot auf 30. Juni 2000 verschoben &#8211; und gleich mit einem Hinterausgang &#8211; dass dieses Verbot wieder verschoben werden kann. Das Verbot tritt nur dann in Kraft, wenn &#8220;zufriedenstellende Alternativmethoden zum Tierversuch&#8221; entwickelt wurden und wenn diese dar\u00fcberhinaus nach den Leitlinien der OECD (Organisation f\u00fcr Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) f\u00fcr Toxizit\u00e4tstests validiert werden konnten.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur 7. \u00c4nderung der Kosmetikrichtlinie vorgelegt, der nicht nur eine abermalige Verschiebung des Verbotes von Tierversuchen f\u00fcr die Bestandteile von Kosmetika mit abermaligen Vorbehalten beinhaltet, sonder dar\u00fcber hinaus das Vermarktungsverbot v\u00f6llig aufgeweicht. Erfreulicherweise haben die EU-Parlamentarier mit einer Abstimmung am 3.4.2001 dies nicht akzeptiert, weil das generelle Vermarktungsverbot von Kosmetika, die an Tieren getestet worden sind, fehlt. In der Folge hat es im November 2001 eine Abstimmung im EU-Ministerrat gegeben, der jedoch ein generelles Verbot von Tierversuchen ablehnt. Zudem soll das Vermarktungsverbot, das nach bisheriger Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 wirksam wird, nach dem Willen des Rates nur dann gelten, wenn anerkannte tierversuchsfreie Testmethoden vorhanden sind. Am 11. Juni 2002 stimmte das Europ\u00e4ische Parlament in zweiter Lesung f\u00fcr ein Tierversuchsverbot bei der Entwicklung und Herstellung f\u00fcr Kosmetika. Dieses wird jedoch erst Anfang 2005 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt m\u00fcssen jedoch die tiergetesteten Kosmetika als solche deklariert werden &#8211; solange bis das Vermarktungsverbot verbindlich wird. Das Vermarktungsverbot f\u00fcr tiergetestete Kosmetika soll fr\u00fchestens f\u00fcnf Jahre nach Annahme dieser Richtlinie umgesetzt werden &#8211; also im Jahre 2007 &#8211; mit der Ausnahme von drei toxikologischen Tests. Diese sollen erst mit 2014 verboten werden. Dieses Ergebnis hat uns TierversuchsgegnerInnen sehr entt\u00e4uscht, selbst wenn es gegen\u00fcber den Vorschl\u00e4gen der EU-Kommission und des Rates, die etwa f\u00fcr die Verbote keine zeitlichen Limits festschrieben, fortschrittlicher und tierfreundlicher ist. Denn die Regelung, dass in drei Jahren innerhalb der EU keine Tierversuche mehr bei der Entwicklung und Herstellung von Kosmetika durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, derartige Produkte aber weiterhin verkauft werden k\u00f6nnen, wird am Leid der Tiere wenig \u00e4ndern. Es wird lediglich eine Verlagerung der Tierversuche in Drittl\u00e4nder statt finden.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Eine sofortige Umsetzung eines v\u00f6lligen Verbotes w\u00e4re auch ohne Sicherheitseinbu\u00dfen f\u00fcr den Konsumenten m\u00f6glich, zumal es 8000 in der Praxis bew\u00e4hrte Substanzen gibt. Um so bedauerlicher ist es, dass jetzt die Parlamentarier einen Schritt zur\u00fcck gemacht haben. So wurde z.B. auch die Definition von Alternativverfahren ge\u00e4ndert: Darunter sollen nicht nur tierversuchsfreie Verfahren fallen, sondern auch Methoden, die den sogenannten 3 R\u00b4s (reduce, refine, replace) entsprechen, also Methoden bei denen weniger Tiere zum Einsatz kommen bzw. bei denen die Tiere weniger leiden sollen.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Am 7.11.2002 haben sich die EU-Parlamentarier und der EU-Ministerrat im Vermittlungssauschuss darauf geeinigt, dass ab dem Jahr 2009 Tierversuche f\u00fcr die Entwicklung von Kosmetika und die Vermarktung von tiergetesteten Kosmetika verboten werden sollen. Drei toxikologische Tierversuchstests sollen erst ab 2013 verboten werden &#8211; aber auch nur dann, wenn es zufriedenstellende Alternativen dazu gibt. Angesichts der noch tausenden leidenden und zum Sterben verurteilten Versuchstieren in der Kosmetik k\u00f6nnen, wollen und vor allem m\u00fcssen wir &#8211; die Hersteller wie die KonsumentInnen &#8211; gar nicht auf ein Verbot von Tierversuchen f\u00fcr Kosmetika seitens der Politik warten.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Kosmetik ohne Tierversuche<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Wenn der Hersteller auf den Einsatz einer neuen Substanz verzichtet, indem er auf altbew\u00e4hrte Rohstoffe zur\u00fcckgreift, sind nirgends zwingend Tierversuche vorgeschrieben. Aber Achtung: Immer mehr Kosmetikfirmen behaupten in ihren Werbeaussendungen, dass sie keine Tierversuche durchf\u00fchren. Oft ist dies ein Etikettenschwindel, insofern als sie nicht die volle Wahrheit sagen. Z.B.: Behauptet eine Firma, dass sie keine Tierversuche durchf\u00fchre &#8211; wird das durchaus stimmen. Aber es k\u00f6nnte sein, dass sie diese Tierversuche in einem anderem Land von einer anderen Firma durchf\u00fchren l\u00e4sst.Z.B. Behauptet eine Firma, dass sie keine Tierversuche f\u00fcr Hautvertr\u00e4glichkeit durchf\u00fchre, wird das durchaus stimmen. Sie kann damit aber gleichzeitig verschweigen, dass das Produkt auf Schleimhautvertr\u00e4glichkeit und vieles andere mehr sehr wohl im Tierversuch getestet wurde.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\"><b>Kaufen Sie ganz einfach nur mehr Kosmetik o h n e Tierversuche!<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Der Deutsche Tierschutzbund hat strenge Richtlinien f\u00fcr die Herstellung tierversuchsfreier Kosmetik erarbeitet und gibt regelm\u00e4\u00dfig eine aktualisierte Liste der Hersteller, die sich diesen Richtlinien unterwerfen, heraus.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Aber wo?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">In Biol\u00e4den und guten Reformh\u00e4usern.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: black; font-family: Verdana; font-size: medium;\">Und auch bei uns!<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wissenswertes zum Thema tierversuchsfreie Kosmetik Auch Seifen , Shampoos und Zahnpasten sind kosmetische Mittel! 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