Wissenswertes zum Thema tierversuchsfreie Kosmetik

Wissenswertes zum Thema tierversuchsfreie Kosmetik

Auch Seifen , Shampoos und Zahnpasten sind kosmetische Mittel! Um es gleich vorwegzunehmen: die Verwendung von kosmetischen Mitteln ist nicht nur Frauensache. Das Thema Kosmetik und Tierversuche geht uns allen etwas an. Denn unter dem Begriff kosmetische Mitteln fallen nicht nur die sog. Dekorativkosmetika wie z.B. Lippenstifte und Nagellacke, sondern auch Mitteln, die wir alle täglich zur Körperpflege verwenden: Zahnpasten, Seifen, Shampoos, Rasierwasser, Duschbäder, Deodorants, Cremen, Mundwässer. Aber auch Fußpuder, Haarfärbemittel, Haarsprays, Sonnenschuztmittel, Parfüms und viele andere Artikeln mehr werden gesetzlich unter dem Begriff kosmetische Mittel geregelt. Kosmetische Mittel sollen die menschliche Gesundheit nicht gefährden.

 

Bevor ein kosmetisches Mittel, das eine neue entwickelte Substanz enthält (z.B. einen neuen Farbstoff in einem Haarfärbemittel), in den Verkehr gebracht werden kann – muss laut Gesetzgeber die Sicherheit des Erzeugnisses für die öffentliche bzw. menschliche Gesundheit bewertet werden.

 

Und ob nun Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen eines kosmetischen Mittels für den Menschen sicher sind, wird mittels toxikologischer (toxisch=schädigend/giftig) Tierversuche festgestellt.

 

Die Tierversuchsergebnisse schützen nicht unsere Gesundheit, sondern den Hersteller vor Regressansprüchen. Aber wenn dem Gesetzgeber unsere Gesundheit so sehr am Herzen liegt, warum dürfen dann trotzdem Substanzen, die im Tierversuch eine schädigende Wirkung gezeitigt haben, für Kosmetika verwendet werden??? In dem empfehlenwerten Buch “Öko-Test. Ratgeber Kosmetik”, hrsg. von Rüdiger Dammann, rororo Sachbuch 9750, findet man eine genaue Beschreibung von über 1900 kosmetischen Substanzen, viele davon mit Nebenwirkungen von allergisierend bis krebsverdächtig. Der Tierversuch dient lediglich dem Schutze und der Sicherheit des Herstellers. Im Falle einer Klage durch eine durch ein kosmetisches Mittel geschädigte Person, kann er sich auf die durchgeführten Tierversuche nach dem anerkannten Stand der Wissenschaft berufen, und sich somit den Haftungsansprüchen entziehen.

 

Folgende Tierversuchstests werden eingesetzt:

 

Akuter oraler/inhaltiver/dermaler Toxizitätstest

Bei diesem Test wird die Giftigkeit einer Substanz bei einmaliger Verabreichung festgestellt. Den Versuchstieren wird über den Nahrungsweg als Futterbeimischung, aber auch durch Schlundsonden, bzw. durch Einatmung, bzw. über die Haut – gespritzt in Muskeln, Venen oder in die Bauchhöhle -die Substanz verabreicht. Hierzu wird die LD50 (letalie Dosis) bestimmt, die Dosis der verabreichten Substanz, an der 50% der Versuchstiere sterben. Die Vergiftungserscheinungen wie Muskelzittern, Krämpfe, Lähmungen, starker Speichelfluss, Durchfall, Besinnungslosigkeit etc. werden registriert, um schließlich an den toten Tieren die Stärke der Schädigungen festzustellen. Dieser heftig umstrittene Test, vor allem auch aufgrund der unvorstellbaren Qualen der Versuchstiere, kann leicht abgewandelt durchgeführt werden, indem z.B. die Tiere schon kurz bevor sie an den Vergiftungen sterben, getötet werden.

 

Der Hautreizungstest

Hier wird die hautschädigende Wirkung einer Substanz überprüft. Auf die geschorenen, oft aufgeritzten, Körperstellen der Versuchstieren wird die zu prüfende Substanz aufgetragen und die Reaktionen wie Rötungen, Entzündungen etc. registriert.

 

Der Schleimhautverträglichkeitstest

Nach dem Erfinder auch Draize-Test genannt. Es wird die Schleimhautverträglichkeit geprüft, indem den in Gestellen fixierten Kaninchen die Substanz ins Auge geträufelt wird. Auftretende Reizungen, Verätzungen bis hin zur völligen Zerstörung des Auges werden registriert. Ersatztests – wie z.B. am Hühnerei – sind vom Gesetzgeber nicht als tierversuchsfreie Methode anerkannt.

 

Photoirritationstest

Ist eine besondere Form der Hautverträglichkeitsprüfung. Es sollen hautschädigende Eigenschaften von äußerlich aufgetragenen Substanzen erkannt werden, deren giftige bzw. schädigende Wirkung erst unter dem Einfluss von Licht und Sonne entsteht. Die Tiere werden mit den Substanzen vorbehandelt, ultraviolettem Licht ausgesucht und dann auf Hautschädigungen untersucht.

 

Teratogenitäts-Test

Die Substanz wird auf ihr teratogenes Potential überprüft, d.h. es wird festgestellt, inwieweit körperliche Missbldungen während der Embryonalentwicklung im Mutterleib erzeugt werden. Trächtigen Weibchen wird während der gesamten Embryonalentwicklung die Substanz verabreicht, dann getötet und auf Missbildungen untersucht. Sind solche vorhanden, werden weitere Untersuchungen durchgeführt.

 

Aquatische Toxizität

Es wird geprüft, inwieweit Gewässerökosysteme gefährdet werden. Die tödliche Wirkung von mehrfachen Konzentrationen der Substanz wird an Fischen untersucht.

 

Des weiteren gibt es noch die Tests auf:

– allergische Reaktionen
– chronische/subchronische Toxizität
– krebserregende Wirkung
– erbgutverändernde Wirkung
– die Resorption (Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung einer Substanz).

 

Welche Tiere werden gequält und getötet?

Bei all diesen Tests werden vorrangig Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, und die speziell in Labors gezüchteten Nacktmäuse, verwendet.

Wieviele Tiere werden in Österreich für Kosmetika gequält und getötet?

In Österreich sind Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika verboten. Dies gilt sowohl für das kosmetische Endprodukt als auch für dessen Bestandteile. (Anlässlich der Novellierung des Tieversuchsgesetzes 1999 wurde der § 3 Abs. 5, der Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Kosmetika grundsätzlich untersagt, eingefügt (BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F. BGBl. Nr. 169/1999, ausgegeben am 19.8.1999). Demgemäß wurde laut offizieller Tierversuchsstatistik in Österreich seit dem Jahr 1999 auch kein einziges Tier mehr für die Testung von Kosmetika missbraucht.
Hinsichtlich des Handels von tierversuchsgetesteten Kosmetika gilt:
Am 11. Juli 2000 wurde das 62. Bundesgesetz über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, veröffentlicht. Am 21. September 2000 wurde die 312. Verordnung des BM für soziale Sicherheit und Generationen, mit der der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, verschoben wird – nämlich auf den 30. Juni 2002 -, veröffentlicht.

Seitens der EU gibt es keine verläßliche, aussagekräftige Zahl, da es keine einheitliche Erfassung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten gibt und manche überhaupt keine Statistik abliefern. Es werden Zahlen von 30.000 bis 100.000 “verbrauchten” Tieren pro Jahr kolportiert.

 

Die Anerkennung von Ersatztests

Bislang hat die EU-Kommission drei in vitro Alternativtestmethoden anerkannt, nämlich einen Test zur Phototoxizität und zwei zur Ätzwirkung auf der Haut. Weiters wird seitens der EU festgehalten, dass es Fortschritte bei der Entwicklung von Alternativen hinsichtlich der Resorption, Augenreizung und Hautreizung gibt. Kein gesetzliches Verbot von Tierversuchen in Aussicht. Mit 1. Jänner 1998 hätten laut EU-Richtlinie Tierversuche für das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel verboten werden sollen. Doch mit einer neuen Richtlinie vom 17. April 1997 wurde dieses Verbot auf 30. Juni 2000 verschoben – und gleich mit einem Hinterausgang – dass dieses Verbot wieder verschoben werden kann. Das Verbot tritt nur dann in Kraft, wenn “zufriedenstellende Alternativmethoden zum Tierversuch” entwickelt wurden und wenn diese darüberhinaus nach den Leitlinien der OECD (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für Toxizitätstests validiert werden konnten.

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie vorgelegt, der nicht nur eine abermalige Verschiebung des Verbotes von Tierversuchen für die Bestandteile von Kosmetika mit abermaligen Vorbehalten beinhaltet, sonder darüber hinaus das Vermarktungsverbot völlig aufgeweicht. Erfreulicherweise haben die EU-Parlamentarier mit einer Abstimmung am 3.4.2001 dies nicht akzeptiert, weil das generelle Vermarktungsverbot von Kosmetika, die an Tieren getestet worden sind, fehlt. In der Folge hat es im November 2001 eine Abstimmung im EU-Ministerrat gegeben, der jedoch ein generelles Verbot von Tierversuchen ablehnt. Zudem soll das Vermarktungsverbot, das nach bisheriger Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 wirksam wird, nach dem Willen des Rates nur dann gelten, wenn anerkannte tierversuchsfreie Testmethoden vorhanden sind. Am 11. Juni 2002 stimmte das Europäische Parlament in zweiter Lesung für ein Tierversuchsverbot bei der Entwicklung und Herstellung für Kosmetika. Dieses wird jedoch erst Anfang 2005 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen jedoch die tiergetesteten Kosmetika als solche deklariert werden – solange bis das Vermarktungsverbot verbindlich wird. Das Vermarktungsverbot für tiergetestete Kosmetika soll frühestens fünf Jahre nach Annahme dieser Richtlinie umgesetzt werden – also im Jahre 2007 – mit der Ausnahme von drei toxikologischen Tests. Diese sollen erst mit 2014 verboten werden. Dieses Ergebnis hat uns TierversuchsgegnerInnen sehr enttäuscht, selbst wenn es gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission und des Rates, die etwa für die Verbote keine zeitlichen Limits festschrieben, fortschrittlicher und tierfreundlicher ist. Denn die Regelung, dass in drei Jahren innerhalb der EU keine Tierversuche mehr bei der Entwicklung und Herstellung von Kosmetika durchgeführt werden dürfen, derartige Produkte aber weiterhin verkauft werden können, wird am Leid der Tiere wenig ändern. Es wird lediglich eine Verlagerung der Tierversuche in Drittländer statt finden.

Eine sofortige Umsetzung eines völligen Verbotes wäre auch ohne Sicherheitseinbußen für den Konsumenten möglich, zumal es 8000 in der Praxis bewährte Substanzen gibt. Um so bedauerlicher ist es, dass jetzt die Parlamentarier einen Schritt zurück gemacht haben. So wurde z.B. auch die Definition von Alternativverfahren geändert: Darunter sollen nicht nur tierversuchsfreie Verfahren fallen, sondern auch Methoden, die den sogenannten 3 R´s (reduce, refine, replace) entsprechen, also Methoden bei denen weniger Tiere zum Einsatz kommen bzw. bei denen die Tiere weniger leiden sollen.

Am 7.11.2002 haben sich die EU-Parlamentarier und der EU-Ministerrat im Vermittlungssauschuss darauf geeinigt, dass ab dem Jahr 2009 Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika und die Vermarktung von tiergetesteten Kosmetika verboten werden sollen. Drei toxikologische Tierversuchstests sollen erst ab 2013 verboten werden – aber auch nur dann, wenn es zufriedenstellende Alternativen dazu gibt. Angesichts der noch tausenden leidenden und zum Sterben verurteilten Versuchstieren in der Kosmetik können, wollen und vor allem müssen wir – die Hersteller wie die KonsumentInnen – gar nicht auf ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetika seitens der Politik warten.

 

Kosmetik ohne Tierversuche

Wenn der Hersteller auf den Einsatz einer neuen Substanz verzichtet, indem er auf altbewährte Rohstoffe zurückgreift, sind nirgends zwingend Tierversuche vorgeschrieben. Aber Achtung: Immer mehr Kosmetikfirmen behaupten in ihren Werbeaussendungen, dass sie keine Tierversuche durchführen. Oft ist dies ein Etikettenschwindel, insofern als sie nicht die volle Wahrheit sagen. Z.B.: Behauptet eine Firma, dass sie keine Tierversuche durchführe – wird das durchaus stimmen. Aber es könnte sein, dass sie diese Tierversuche in einem anderem Land von einer anderen Firma durchführen lässt.Z.B. Behauptet eine Firma, dass sie keine Tierversuche für Hautverträglichkeit durchführe, wird das durchaus stimmen. Sie kann damit aber gleichzeitig verschweigen, dass das Produkt auf Schleimhautverträglichkeit und vieles andere mehr sehr wohl im Tierversuch getestet wurde.

 

Kaufen Sie ganz einfach nur mehr Kosmetik o h n e Tierversuche!

Der Deutsche Tierschutzbund hat strenge Richtlinien für die Herstellung tierversuchsfreier Kosmetik erarbeitet und gibt regelmäßig eine aktualisierte Liste der Hersteller, die sich diesen Richtlinien unterwerfen, heraus.

Aber wo?

In Bioläden und guten Reformhäusern.

Und auch bei uns!